Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
In der letzten Ratssitzung stellte die CDU Fraktion den Antrag, dem Rat der Stadt Olsberg in der Ratssitzung die folgende Resolution zur Entscheidung vorzulegen.
Zum Hintergrund
Ausgangslage:
Der & 61a Landeswassergesetz NRW verpflichtet den Grundstückseigentümer:
- seine erdverlegten bzw. unzugänglichen privaten Abwasserleitungen nach der erstmaligen Verlegung und
nach deren Änderung von einem Sachkundigen (Firma) auf Dichtheit prüfen zu lassen,
- Bei bestehenden Abwasserleitungen eine Dichtheitsprüfung bis zum 31. Dezember 2015 durchführen zu lassen,
- die Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung aufzubewahren und der Kommune auf Verlangen vorzulegen,
- die v. g. Dichtheitsprüfung in Abstäanden von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
Der & 61a LWG NRW verpflichtet die Kommunen, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten.
Dieses bedeutet, dass durch die verpflichtende Dichtheitsprüfung für die privaten Haushalte erhebliche Kosten anfallen können.
Es wird vermutet, dass voraussichtlich über 50 % aller Hausanschlussleitungen Schäden aufweisen. Das Schadensbild reicht von leichten Verstopfungen bis zur kompletten Erneuerung der Abwasserleitungen.
BM Fischer hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass die Verwaltung zusätzliche Aufgaben wahrnehmen muss, da die reine Information der Bürger nicht ausreicht. Die Kommunen sind verpflichtet die Prüfzeugnisse der Sachverständigen zu kontrollieren und gegebenenfalls auch durch Ordnungsverfügung gegen die Grundstücksbesitzer vorzugehen. Die Stadt Olsberg wird von den Eigentümern nicht verlangen die Leitungen durch Abdrücken mit Luft, Gas oder Wasser zu kontrollieren, hier reicht die kostengünstigere visuelle Durchfahrung mit dem „Fernauge“ der Leitung aus.
Es ist den Grundstückseigentümer aber nicht zu erklären, warum in NRW die mit erheblichen Kosten verbundene Dichtheitsprüfung (und ggf. notwendige Sanierung) durchzuführen sind, in anderen Bundesländern aber (noch) keine oder abweichende rechtliche Verpflichtungen bestehen.
Der Antrag wurde einstimmig im Rat beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Resolution an die zuständigen Stellen im Land NRW weiterzuleiten.
Resolution
Der Rat der Stadt Olsberg fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, die Fristen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen auszusetzen und gleichzeitig die Initiative zu ergreifen, eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Olsberg verkennt nicht die Notwendigkeit des Schutzes des Grundwassers oder auch ggf. die Notwendigkeit einer Reduzierung von Fremdwasserzuflüssen, insbesondere auch durch Reduzierung von Fremdwasserzuflüssen, insbesondere auch durch Überwachung der Dichtigkeit der privaten Anlagen.
Es ist den Grundstückseigentümer aber nicht zu erklären, warum in NRW die mit erheblichen Kosten verbundene Dichtheitsprüfung (und ggf. notwendige Sanierung) durchzuführen sind, in anderen Bundesländern aber (noch) keine oder abweichende rechtliche Verpflichtungen bestehen.
Dieser Eindruck verstärkt sich umso mehr, da der Bund über die WHG – Regelung in & 61 Abs. 3 rechtlich die Möglichkeit hätte, bundeseinheitliche Anforderungen zu formulieren, es aber derzeit an einer konkretisierenden Rechtsverordnung fehlt. Damit geht die Befürchtung einher, dass die Bürger in NRW und speziell in Olsberg aufgrund der aktuellen Landesgesetzgebung im Verhältnis zu einer denkbaren bundeseinheitlichen Regelung bei der genannten wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgabe nachteilig behandelt werden könnten.
Diese offensichtliche Ungleichbehandlung führt in der Bevölkerung zu Unruhe und Verdrossenheit.
Daher bat die CDU Fraktion, die oben genannte Initiative zu ergreifen, um eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen und damit den richtigen Zielen der Dichtheitsprüfung zu einer breiteren Akzeptanz zu verhelfen.