Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen zugunsten der Familien geändert
In der gestrigen Sitzung des Kreistages stand:
die Geschwisterkinderregelung nach der gesetzlichen Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr, auf der Tagesordnung.
Der Kreistag des Hochsauerlandes hatte am 01.07.2011 beschlossen, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder davon abhängig zu machen, dass mindestens für ein Kind eine Beitragspflicht besteht. Das bedeutete, dass bei gesetzlicher Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr für das erste Geschwisterkind die Beitragsbefreiung ausgesetzt wird und erst wieder bei einem weiteren Geschwisterkind zu greifen beginnt
Dieser Beschluss ist gestern im Sinne der Familien neu geregelt worden. Die gesetzliche Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr wird mit der bisherigen Beitragsbefreiung von Geschwisterkindern kombiniert.
Wenn ein Kind einer Familie im letzten Kindergartenjahr ist und weitere Geschwisterkinder den Kindergarten besuchen, dann zahlt die Familie keinen Beitrag mehr.
Kreisvorlage: https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdoffice/vorlagen.do