Gestaltungssatzungen
Im Jahr 2005 hat sich der Ausschuss Planen und Bauen intensiv mit den in Olsberg vorhanden und den Ort auszeichnenden, traditionellen Gestaltungselementen beschäftigt. Mit Unterstützung des Westfälischen Amtes für Landschafts- und Baukultur, Münster, wurde eine umfangreiche Analyse durchgeführt, um die für die Stadt Olsberg typischen traditionellen Gestaltungselemente der Gebäude zu erarbeiten.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchung wurde im Januar 2006 der „Grundsatzbeschluss zu örtlichen Bauvorschriften“ durch den Rat der Stadt Olsberg gefasst. Die in diesem Grundsatzbeschluss genannten Gestaltungselemente dienen seither als Grundlage für den Erlass von Gestaltungssatzungen, insbesondere begleitend zur Aufstellung von neuen Bebauungsplänen.
Gestaltungssatzungen sind baurechtliche Instrumentarien, mit dem die Städte und Gemeinden sogenannte "örtliche Bauvorschriften" für einen räumlich klar abgegrenzten Bereich erlassen können. Diese örtlichen Bauvorschriften können als
• eigenständige Gestaltungssatzung auf der Grundlage landrechtlicher Bestimmungen erlassen oder
• in Form von gestalterischen Festsetzungen in einem Bebauungsplan festgesetzt werden.
Im Gegensatz zu den normierten Gestaltungselementen einer Gestaltungssatzung gibt die Gestaltungsfibel der Stadt Olsberg Empfehlungen für Bauvorhaben und für die Errichtung von Werbeanlagen. Weitere Informationen finden Sie in der Gestaltungsfibel (siehe Link unten).
Um einen verbindlichen und einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Gestaltung der Gebäude zu definieren, wurde weiterhin beschlossen, Gestaltungssatzungen für die einzelnen Ortsteile zu erarbeiten, in denen den jeweiligen Besonderheiten der Ortsteile Rechnung getragen wird.
Für Wulmeringhausen wurde bereits eine Gestaltungssatzung beschlossen. Der Grund für die Auswahl Wulmeringhausens lag in dessen Teilnahme am Dorfwettbewerb.
In der gestrigen Ratssitzung lag der Vorschlag für eine Gestaltungssatzung in Gevelinghausen vor. Wir haben es in Gevelinghausen, Antfeld und Elpe (anders als in Wulmeringhausen) mit Orten ohne historischen Kern und mit einer sehr inhomogenen Bausubstanz zu tun. Mit dem Erlass einer Gestaltungssatzung hätten wir eine große Zahl von Häusern, die der Satzung nicht entsprechen und auch in Zukunft nicht entsprechen können (z.B. verklinkerte Häuser in verschiedensten Farben). Zudem gibt es zumindest in Gevelinghausen eine breite Ablehnung der Bürgerschaft.
Der CDU Arbeitskreis „Gestaltungssatzung“ ist der Meinung, dass die Gestaltungssatzung in diesen Orten zusammen mit der Gestaltungsfibel der Stadt Olsberg einen empfehlenden Charakter haben sollte.
Der AK„Gestaltungssatzung“ hat der Fraktion empfohlen, sich zunächst nicht weiter mit Gevelinghausen zu befassen, sondern einen Ort mit historischem Kern (Bruchhausen, Assinghausen oder Elleringhausen) zu wählen, um auch in einem dieser Dörfer die Diskussion mit den Bürgern zu führen. Nach Meinung des Arbeitskreises sollte in diesen Orten auch nur der historische Kern unter eine verpflichtende Gestaltungssatzung gestellt werden. In den übrigen Innenbereichen (34ger Bereiche) dieser Orte sollte die Gestaltungssatzung ebenfalls eine empfehlenden Charakter haben.
Die Festsetzung des Randabstandes bei Solar- und Photovoltaikanlagen sollte nach Auffassung des AK komplett entfallen, da es schon jetzt Systeme gibt, die komplett in der Ebene der Dachdeckung liegen und nicht den optischen Effekt wie die früheren aufbauenden Anlagen hervorrufen.
Der Vorsitzende des AK Karl-Josef Wiegelmann beantragte für die CDU Fraktion zum Beschlussvorschlag der 2. Erg. 176/2008 Diskussion zur Gebäudegestaltung die oben genannten Punkte zu beschließen, der Rat folgte diesem Antrag.