Inklusion von der Theorie zur Praxis
Zentrales Anliegen in der Bildung ist dabei die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit auch das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferenzierte Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen (vgl. Art. 24 Abs. 1 VN-BRK).
Soweit die schulische Bildung betroffen ist, liegt die Umsetzung nach der Kompetenzordnung des Grundgesetztes vor allem in den Händen der Länder und Kommunen.
Die Inklusion strebt an, dass alle behinderten Kinder wie alle anderen Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Regelschulen besuchen. Aus diesem Grund sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen möglichst in ihrer örtlichen Gemeinschaft und ihrer gewohnten Umgebung mit dem Ziel der vollständigen Integration zur Schule gehen können. In solchen Zusammenhängen ist es leichter, die Lebens- und Sozialraumbezüge junger Menschen mit Behinderungen zu erhalten und ihnen Gelegenheit zu geben, diese Bezüge auf der Grundlage ihrer Bedürfnisse weiterzuentwickeln. Dabei wird ein Umfeld angestrebt, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet. Zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung soll den Eltern in einem ersten Schritt ermöglichen, den Förderort ihres Kindes frei wählen zu können. Das bedeutet, dass im Bildungssystem in den kommenden Jahren eine Umstrukturierung stattfinden wird, um die gesetzlich festgeschriebene Inklusion zu ermöglichen. Darauf sollte sich das allgemeine Bildungssystem vorbereiten.
Im Rahmen dieser Umstrukturierung ergeben sich Wechselwirkungen zwischen Eltern, Lehrkräften, aber auch zwischen den Städten und Gemeinden im Hochsauerlandkreis, den Schulträgern. Die besondere Problematik der Umsetzung der "Inklusion", aber auch die sich daraus ergebenden Chancen, resultieren aus der generellen demografisch bedingten Veränderung der Schülerzahlen. Gerade in der ländlich geprägten Region des Hochsauerlandkreises mit vielen kleinen Schulen werden sich durch eine inklusive Beschulung neue Perspektiven eröffnen, bzw. Nutzen und Mehrwert für alle Beteiligten ergeben. Auf der anderen Seite sind Auswirkungen zu beachten wie bauliche Veränderungsmaßnahmen oder Aufwendungen für Jugend- oder Eingliederungshilfe. Die entstehenden Kosten wären wahrscheinlich vom Land und von den Kommunen zu tragen. Im Veränderungsprozess wird es erforderlich sein, "über den eigenen Tellerrand" hinaus zu schauen und vernetzt zu denken. Die im HSK bestehenden Kompetenzzentren Sonderpädagogische Förderung sind in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Es wird zukünftig Aufgabe des HSK und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Schulträger sein, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen in eine inklusive Schullandschaft umgestaltet werden. In Vorbereitung auf diesen Umgestaltungsprozess ist das Bildungsbüro des Hochsauerlandkreises beauftragt worden, eine Ist-Analyse durchzuführen, auf dessen solider Basis dann spätere Überlegungen aufgebaut werden können.
Das Thema Inklusion wird Themenschwerpunkt der im Frühjahr 2011 stattfindenden 2. Bildungskonferenz sein.