Interkommunale Zusammenarbeit bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
In der letzten Betriebsausschusssitzung hat Herr Dipl. Ing. Robert Dietrich, Hochsauerlandwasser GmbH über den Interkommunalen Arbeitskreis „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen im Hochsauerlandkreis“ berichtet.
Der § 61a LWG NRW beschert den Kommunen ein Dilemma:
Einerseits wollen sie natürlich als Trinkwasserversorger die Exfiltration von Abwasser ins Grundwasser und als Abwasserentsorger die Infiltration von Fremdwasser in das Kanalsystem vermeiden. Andererseits werden ihre Bürger mit nicht unerheblichen Kosten belastet, wodurch Ärger vorprogrammiert ist.
Die Ausgangslage sieht folgendermaßen aus:
Der §61a LWG NRW verpflichtet den Grundstückseigentümer:
- seine erdverlegten bzw. unzugänglichen private Abwasserleitungen nach der erstmaligen Verlegung und nach deren Änderung von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen
- bei bestehenden Abwasserleitungen eine Dichtheitsprüfung bis zum 31. Dezember 2015 durchführen zu lassen
- die Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung aufzubewahren und der Kommune auf Verlangen vorzulegen
- die v. g. Dichtheitsprüfung in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
Der §61a LWG NRW verpflichtet die Kommunen:
- vom 31. Dezember 2015 abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung durch Satzung festzulegen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen („Soll-Regelung“, auch als Chance zur Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023)
- in Wasserschutzgebieten für bestimmte Grundstücke durch Satzung kürzere Zeiträume als bis zum 31. Dezember 2015 für die erstmalige Prüfung festzulegen
- die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten
Zu diesem Thema haben sich die Bürgermeister im Hochsauerlandkreis zur interkommunalen Zusammenarbeit entschlossen. Hierbei sollen Synergien erschlossen werden, um soviel wie möglich gemeinsam bzw. gleich zu regeln. Ein weiteres Ziel ist es, es allen Beteiligten (Bürger/Kommunen/Dienstleiter) beim Umgang mit dem komplexen Thema – kommunale Grenzen überschreitend – so einfach wie möglich zu machen. Außerdem besteht nicht die Gefahr gegeneinander ausgespielt zu werden und gemeinsam eine deutlich stärkere Position z. B. auch gegenüber den Aufsichtsbehörden vertreten zu können.