Morgen tagt der Stadtrat

Resolution zur Weiterführung der A46/ B7n, Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden und Windkraftnutzung im Stadtgebiet Olsberg stehen u. a. auf der Tagesordnung.

In der Ratssitzung am Donnerstag  (05.05.2011) steht als Beschlussvorlage die Resolution zur Weiterführung der A 46/ B7n in Richtung Autobahnkreuz Bad Wünnenberg – Haaren auf der Tagesordnung. De Entscheidungsträger in Bund und Land werden aufgefordert, zeitnah dafür die Voraussetzung zu schaffen, dass der durchgängige Bau der A 46/B 7n als ein Straßenzug in der West-/Ostachse bis zum AK Wünnenberg / Haaren (A44/A33) ausgebaut wird.

 

Die Städte Brilon und Olsberg fordern unverändert seit mehr als 20 Jahren (gemeinsam mit der Gemeinde Bestwig) die durchgängige Realisierung der A 46/B 7n zwischen Hemer und Brilon und die Weiterführung bis zur A 33/A44.

Vorlage und Details: http://www.olsberg.de/_rathaus/ratsinfo/117100100000011751.php


Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden:

  

Die Verwaltung schlägt vor: Der Rat der Stadt Olsberg nimmt den Sachstandsbericht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude zur Kenntnis und beschließt, zunächst die Dachfläche der Realschule an einen privaten Investor zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zu verpachten.

Vorlage und Details: http://www.olsberg.de/_rathaus/ratsinfo/117100100000011751.php

 


Windkraftnutzung im Stadtgebiet Olsberg:

Letztmalig hat sich der Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes am 23.09.2004 mit der Windkraftnutzung beschäftigt. Seinerzeit ist im Flächennutzungsplan nördlich von Antfeld eine ca. 9,5 ha große Konzentrationsfläche für Windkraftnutzung dargestellt worden. Diese Fläche ist mit der seinerzeit üblichen Höhenbegrenzung von 100 m versehen worden.

Trotz Einvernehmens aller Grundstückseigentümer innerhalb der Windvorrangfläche wurde diese bis heute nicht bebaut. Hauptgrund war zunächst der schwierige und kostenintensive Netzanschluss der geplanten Anlagen Richtung Altenbüren und/oder Antfeld. Aktuellere Bemühungen seit etwa 2009 zeigen, dass aufgrund der rasanten Anlagenentwicklung, insbesondere der zunehmenden Größe, die 100 m Höhenbeschränkung ein Hindernis für den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen darstellt. Aufgrund dessen ist die Änderung der Windkonzentrationszone in Antfeld zum Betrieb von Windkraftanlagen notwendig und muss neu untersucht werden.

Neben der Aktualisierung der bisherigen Konzentrationsflächen ist die Ausweisung von Flächen im Wald seit Anfang 2010 in Diskussion. Bereits der seinerzeitige Umweltminister Uhlenberg stand der Nutzung der sogenannten Kyrillflächen positiv gegenüber. Als Vorbild für NRW wird vielfach der Windpark Hilchenbach mit 5 Anlagen zitiert. Von den Kyrillflächen in Olsberg, wird wenn überhaupt, nur ein Bruchteil für Windkraft nutzbar sein. Um das tatsächliche Potential zu ermittelt ist analog der Untersuchung von 1998 eine stadtweite Analyse notwendig. Seit Mitte 2010 steht die Verwaltung in einem unverbindlichen Kontakt mit mehreren Forsteigentümern. Auch Besitzer landwirtschaftlicher Flächen außerhalb der Windkraftvorrangzone in Antfeld haben Anfragen an die Verwaltung gerichtet. Zudem gibt es immer häufiger Kontaktaufnahmen von möglichen Investoren aus dem engeren Bereich (Stadtgebiet und Hochsauerlandkreis) als auch Bundesweit.

Die Verwaltung steht der Nutzung regenerativer Energien, gestärkt durch mehrere aktuelle Ausschuss- und Ratsbeschlüsse, positiv gegenüber. Nach derzeitigem Wissen könnte die Windkraftnutzung das größte Potential zur regenerativen Energieerzeugung im Stadtgebiet darstellen. Voraussetzung ist dafür aber eindeutig die Nutzung von Forstflächen. Die Anpassung der Windkonzentrationszone in Antfeld (s. o.) sowie ggf. der Ausweisung weiterer Konzentrationszonen auf landwirtschaftlichen Flächen hat in Olsberg aufgrund der Flächenverteilung zwischen landwirtschaftlichen Flächen und forstwirtschaftlichen Flächen absolut untergeordneten Charakter.  

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, eine stadtweite Potentialanalyse erstellen zu lassen. Sofern hierbei geeignete Standorte gefunden würden, wäre der nächste Schritt die politische Beschlussfassung über die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung für bestimmte Flächen.  

Aufgrund der Nothaushaltssituation hat die Verwaltung gegenüber den Interessenten die Position vertreten, die Potentialanalyse nicht auf Kosten der Stadt erstellen zu lassen.

Vorlage und Details:

http://www.olsberg.de/_rathaus/ratsinfo/117100100000011751.php

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