Windkraftnutzung im Stadtgebiet Olsberg

In der letzten Ratssitzung ist die Verwaltung beauftragt worden, eine stadtweite Potentialanalyse (Voruntersuchung) zur Windkraftnutzung auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen positiv zu begleiten. Diese Analyse ist von der Fa. Juwi Wind GmbH aus Wörrstadt in Verbindung mit der Fa. ENERCON aus Aurich für die Stadt Olsberg kostenlos erstellt worden.

Bei der Potentialanalyse handelt es sich, im Sinne der beiden Firmen, um die Ermittlung von möglichen Suchräumen, die für die Windkraftnutzung mit hoher Wahrscheinlichkeit insbesondere aufgrund der Windhöffigkeit und pauschalen Abständen zur Wohnbebauung, sowie zu naturschutzrelevanten Flächen geeignet erscheinen. Dabei ist aber ausdrücklich nicht die gesamte Fläche geeignet, sodass mögliche Konzentrationszonen, in den Windkraftanlagen errichtet werden könnten, einen Bruchteil der Flächen der jetzt dargestellten Potentialgebiete ausmachen werden. Die Ermittlung dieser Potentialgebiete ersetzt daher nicht ein schlüssiges Plankonzept für die Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan.

Das Ergebnis der Firmen finden Sie unter:

110614_Olsberg Gemeindeübersicht PotGebunkenntl_A3_hoch_ChrB (1498 KB)

Die Ausweisung von Konzentrationszonen ist nur dann rechtssicher, wenn die jeweilige Gemeinde auf der Grundlage einer Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes ein schlüssiges Plankonzept für die Ausweisung von Konzentrationszonen erarbeitet hat.

Bezüglich der Ausweisung von Konzentrationszonen im Wald ist zu dem zu beachten, dass dieses nur möglich ist, wenn der Bedarf nachgewiesen wird und außerhalb vom Wald keine geeigneten Flächen vorhanden sind. Weiterhin muss bei Forstflächen der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden, diese hier zitierte Vorgabe der Bezirksregierung deckt sich mit dem im Entwurf befindlichen neuen Windenergieerlass NRW.

Mit Stand 08.07.2011 gibt es insgesamt 11 Interessenbekundungen zur Errichtung von einer maximal sechs Windkraftanlagen. Die Verwaltung beabsichtigt nach positiver Beschlusslage durch den Stadtrat, allen Bewerbern gleichlautende Informationen über den Stand des Verfahrens mitzuteilen.

Der Sachverhalt wird im  Bauausschuss (19.07.2011) behandelt und die Ratssitzung (21.07.2011) beschlossen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, ein schlüssiges Plankonzept für die Ausweisung von Konzentrationszonen gem. § 5 i. V. m. & 35 Abs. 3 BauGB im Flächennutzungsplan erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse sind im Fachausschuss und im Rat zur weiteren Beratung vorzustellen.

Weiter Details unter:

http://www.olsberg.de/_rathaus/ratsinfo/117100100000011751.php

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