Beim Hochsauerlandkreis liegen Bauanträge für 13 Windkraftanlagen im Bereich Antfeld und Bauanträge für 8 Windkraftanlagen im Bereich Mannstein (Elpe) vor. Nähere Informationen zu den Standorten und Anlagen finden Sie unter:
http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php
http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/geo_service/open/Windkraftanlagen.php

In dem formalen Verfahren zur Bearbeitung der Bauanträge beim Hochsauerlandkreis wird die Kommune, also die Stadt Olsberg angefragt, ob sie das so genannte „gemeindliche Einvernehmen“ zu den Bauanträgen erklären. In den Ratssitzungen im Oktober und Februar hat der Stadtrat mehrheitlich das „gemeindliche Einvernehmen“ versagt und somit die Zustimmung zu den Anträgen Windkraft-Nutzung im Bereich Antfeld nicht gestattet. Begründet ist diese Entscheidung, da es für das Stadtgebiet Olsberg einen gültigen Flächennutzungsplan gibt – und in dem ist aktuell eine Windkraft-Nutzung in diesen Bereichen nicht vorgesehen. Die CDU-Fraktion vertrat die Auffassung: Die Kommune habe das gesetzliche Recht der Planungshoheit. Der Fraktion war klar, dass die Stadt Olsberg nicht umhin komme, Vorrangzonen für eine Windkraft-Nutzung auszuweisen, dann aber auf Basis eines Flächennutzungsplanverfahrens. In diesem städtischen Planungsverfahren ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Mehrheit der Ratsmitglieder schloss sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion an, dass Einvernehmen nicht zu erteilen.

Hintergrund: Die derzeitige Windvorrangfläche in Antfeld ist zu klein für große Windkraftanlagen und würde rechtlich nicht mehr Stand halten. Der Hochsauerlandkreis hätte folglich die Möglichkeit das Einvernehmen zu ersetzen.

Im März beantragte die CDU-Fraktion im Stadtrat die Verwaltung, einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, auf dessen Basis dann ein so genannter Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufgestellt werden kann. In einem solchen Verfahren würde geregelt, auf welchen Flächen im Stadtgebiet eine Windkraftnutzung ausgeschlossen ist (Negativplanung). Die Gebiete, die übrig bleiben, sind grundsätzlich dann für Windkraft möglich. Dieses Verfahren konnte die CDU Fraktion in geheimer Abstimmung mit 15:12 Stimmenmehrheit durchsetzen. SPD und Grüne waren der Auffassung, die Bauanträge für Windkraftanlagen in Antfeld beim Hochsauerlandkreis durchlaufen zu lassen, da die Anlagen ihrer Meinung nach unkritisch wären.

Dieses Verfahren hatte der Stadtrat bereits in 2013 beschlossen, allerdings nur mit der Auflage, dass die Windkraft Projektierer die anteiligen Kosten zu übernehmen hätten. Da nur wenige Windkraft-Projektierer dazu bereit waren, wurden die Pläne nicht umgesetzt.

In dem Verfahren soll zunächst wieder ein Vorentwurf erarbeitet werden. Dieser Vorentwurf ist dann der Ausgangspunkt für das eigentliche Verfahren, indem Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden beteiligt werden.

Weiterhin beantragte der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Sitzung, die Stadt Olsberg soll beim HSK eine Zurückstellung des Bauantrages von sechs Windkraftanlagen Bereich Antfeld bewirken.

Im Mai hat der Stadtrat den Entwurf einer Potenzialflächenanalyse in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung gibt Aufschluss welche Flächen im Stadtgebiet grundsätzlich für eine Windkraft-Nutzung in Frage kommen sowie welche Flächen ausgeschlossen werden können. Dieses ist die Basis für das Flächennutzungsplanverfahren.

Weiterhin beschloss der Stadtrat beim Hochsauerlandkreis zu beantragen, die Bauanträge von zwei Projektierern für den Bau von insgesamt sieben weiteren Windkraftanlagen nördlich von Antfeld für ein Jahr zurückzustellen. Dieses mit dem Verweis auf das eigene städtische Panverfahren mit dem Planungsrecht für die Windkraft geschaffen werden soll.

Am 30.06.16 wurde die stadtweite Potentialflächenanalyse im Ausschuss Planen und Bauen vorgestellt:
Link: http://www.olsberg.de/_rathaus/wohnen_bauen/117100100000020958.php(unterhalb des Artikels finden Sie die entsprechenden Links)

Hierbei ist immer zu bedenken, dass die rechtliche Vorgaben vorsehen, dass der Windkraft in einer Kommune – also auch in Olsberg- „Substanziell Raum gegeben“ werden muss. Für die „Suchflächen“ müsse deshalb ein Wert von rund zehn Prozent der Flächen im Außenberiech erreicht werden.

Basis für die weiteren Beratungen soll nun eine so genannte „optimierte Variante“ sein: Suchräume für die Windkraft müssten dabei 850 Meter Abstand zur Wohnbebauung sowie 500 Meter Abstand zu Industrieflachen erhalten. Als festes Tabukriterium sind nur 300 Meter bei der Wohnbebauung vorgesehen. Herrn Ahn, Planungsbüro Wolters&Partner sieht in den Kriterien auch einen Versorgungsabstand von 500 Metern bei dem Olsberger Kneippweg vor. Hierbei handele es sich um einen lokalen Premiumweg, an den bestimmte festgelegte Mindestanforderungen gestellt werden. Zudem sei der Kneippweg für die angestrebte Aufwertung Olsbergs zum Kneipp-Heilbad von besonderer Bedeutung.

Es wurde kein Beschluss gefasst, der sollte in der nachfolgenden Ratssitzung gefunden werden.

In der Ratssitzung vom 12.07.2016 hat der Stadtrat mit breiter Mehrheit in einer geheimen Abstimmung die Kriterien und Abstandsregelungen für mögliche Windkraft-Flächen für den Vorentwurf beschlossen. Die Stadt Olsberg plant im Herbst in das formale Plan-Verfahren zu starten.

Der Stadtrat musste in der Sitzung über Kriterien entscheiden, also Faktoren, die die Stadt Olsberg selbst als bedeutsam für die Windkraft-Steuerung ansieht. Dieses aber immer unter dem Hintergrund, dass der Windkraft „substanzieller Raum“ zur Verfügung gestellt werden muss. Bund und Land lassen hier keinen Spielraum zu. Im Gegensatz zu Bayern, wo Abstandsregeln von 10 x der Höhe des Windrades gelten (200 Meter hohe Windräder x 10 = 2.000 Meter Abstand), hat die Düsseldorfer Landesregierung unter der Federführung von Herrn Minister Remmel die Abstandsflächen so verringert, dass im Hochsauerlandkreis der Windkraft Raum für 9000 qm gegeben werden soll.

Aktuell war am 18.07.2016 in der Presse zu lesen, dass die Fa. Weidbusch aus Werl (Windpark Antfeld) beim Verwaltungsgericht in Arnsberg eine Klage gegen den Hochsauerlandkreis eingereicht hat. Beklagt wird der Zurückstellungsbescheid (Zurückstellung des Bauantrages, aufgrund des Beschlusses der Stadt Olsberg in das Flächennutzugsplanverfahren einzutreten) den der Hochsauerlandkreis der Firma zugesandt hat.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Olsberg unter:
http://www.olsberg.de/_rathaus/wohnen_bauen/117100100000020958.php

von Hiltrud Schmidt