Bericht aus dem Ausschuss Planen und Bauen
Denkmalschutz – Informationen und Erläuterungen im Umgang mit Objekten der Kulturgutliste durch den LWL
Herr Dr. Huyer vom LWL stellte die Aufgaben der Denkmalschutzbehörden vor. Er legte dabei darauf Wert, dass es sich bei der Eintragung von Objekten in die Kulturgut- bzw. Denkmalliste um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und die politischen Gremien hierauf keinen Einfluss hätten. Auch habe die Stadt Olsberg als untere Denkmalschutzbehörde keinerlei Ermessensspielraum. Wenn die Voraussetzungen für ein Objekt erfüllt seien ist dieses in die Liste einzutragen. Derzeit befinden sich in der Kulturgutliste der Stadt Olsberg 187 Objekte, welche in die Denkmalliste eingetragen werden sollen. 112 diese Objekte wurden bereits von außen begutachtet. Hiervon ließ sich bei 40 Objekten die Denkmalwürdigkeit nicht hinreichend begründen. Die weiteren Objekte werden noch von außen begutachtet und anschließend sollen diese auch größtenteils von innen begutachtet werden.
Herr Dr. Huyer wies darauf hin, dass die Eintragung als Denkmal für die Eigentümer überwiegend Vorteile habe. Bei den Fördermitteln sei durch die neue Landesregierung zudem eine erhebliche Erhöhung in Aussicht erstellt worden.
Die zu überprüfenden Objekte der Kulturgutliste befinden sich in Assinghausen (38 Objekte), Bigge (36 Objekte), Olsberg (33 Objekte), Bruchhausen (16 Objekte), Elleringhausen (12 Objekte), Helmeringhausen (11 Objekte), Brunskappel (10 Objekte), Antfeld (9 Objekte), Elpe (8 Objekte) Wiemeringhausen (8 Objekte), Wulmeringhausen (5 Objekte) und Gevelinghausen (1 Objekt).
Für die interessierten Bürger ist die Kulturgutliste der Niederschrift der Sitzung als Anlage unter http://www.olsberg.de/_rathaus/ratsinfo/117100100000011755.php beigefügt.
von Jean-Philippe Franke