In der Ratssitzung führte der Fraktionsvorsitzende Burkhard Stehling dazu aus: Die beantragte Beitragsanpassung ist eine Entlastung in den unteren und mittleren Beitragsgruppen. Die Freigrenze wird von 15.000 Euro auf 17.000 Euro angehoben. Durch die Ausweitung auf 10 Gruppen wird eine größere Beitragsgerechtigkeit errecht.

An
Bürgermeister Wolfgang Fischer
Fraktionsvorsitzende der SPD und Bündnis 90/die Grünen
Die Mitglieder der CDU Fraktion

Antrag zur Beitragsanpassung für die OGS zur Vorlage 012 aus 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in der letzten Ratssitzung am 14.05.2020 angekündigt hat der Kreistag die Einkommensstufen in seiner jüngsten Sitzung am 05.06.2020 angepasst. Aus diesem Grund haben wir unsere Beitragstabelle noch einmal überarbeitet und angepasst.

Durch diesen Antrag der CDU-Fraktion soll eine gerechtere Verteilung der Beiträge auch unter Berücksichtigung der neuen Höchstgrenze gem. Ziff. 8.2 des Rd.Erl. des Ministerums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.12.2010 ) in der z.Z. geltenden Fassung (BASS 12-63 Nr. 2) in Höhe von aktuell 197 €/Monat umgesetzt werden.

Die unteren und mittleren Einkommensgruppen werden mit der überarbeiteten Berechnung entlastet.
Insgesamt wird durch die Ausweitung auf 10 Berechnungsstufen bei gleichbleibendem Beitragsaufkommen eine größere Beitragsgerechtigkeit erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Burkhard Stehling,
Fraktionsvorsitzender