Politik verständlich erklärt !

Heute aus aktuellem Anlass ein Statement zum Rettungsdienstbedarfsplan

unserer Stadtverbandsvorsitzenden und Kreistagsmitglied Hiltrud Schmidt

Hier auch die gesprochene Version, einfach zuhören:

https://www.cdu-olsberg.de/assets/Aufnahme-30-1.wav

Was ist ein Rettungsdienstbedarfsplan ?

Dieser Bedarfsplan regelt die Rettungswachen und die Notarztstandorte im Hochsauerlandkreis. Zielsetzung des Planes ist es, in 90% der Fälle die Hilfsfristen zu erreichen.

Das bedeutet für Sie liebe Bürgerinnen und Bürger, dass im Notfall ein Rettungswagen innerhalb von 12 Minuten den Patienten erreicht haben muss. Der Wagen mit dem Notarzt sollte Sie laut Plan in 15 Minuten erreicht haben.

Warum wird eine Fortschreibung jetzt notwendig ?

Die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst im Hochsauerland wurde 2016 beschlossen. Die Zielsetzungen, wann ein Notfall zu erreichen ist, wurden in einigen Bereichen im Hochsauerland nicht erreicht und so hat der Kreistag 2018 die 3. Überarbeitung und damit Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beschlossen.

Dazu wurde ein Gutachter, die Firma ORGAKOM Analyse und Beratung GmbH beauftragt, Standorte von Rettungswachen und Notarztstandorte zu überprüfen und die Fortschreibung gutachterlich zu begleiten. Der Rettungsdienstbedarfsplan wird seitens der Verwaltung des Hochsauerlandkreises und den Verbänden der Krankenkassen miteinander ausgehandelt, da die Kosten fast ausschließlich von den Krankenkassen finanziert werden. Letztendlich soll hiermit natürlich auch der Rettungsdienst im ganzen HSK verbessert werden.

Aktuelles:

In der gestrigen Sitzung des Gesundheit- und Sozialausschuss des Hochsauerlandkreises hat der Gutachter vorgeschlagen, die beiden Notarztstandorte Olsberg und Brilon an der B480 zusammen zu legen.

Aus Olsberger Sicht wurden verschiedene Argumente angeführt, dass der jetzige Standort für Olsberg, die bessere Alternative ist.

Der vom Gutachter eingebrachte Vorschlag – also die Zusammenlegung der Standorte Brilon und Olsberg – wurde in die Richtung verändert, dass die witterungsbedingten Probleme einbezogen und überprüft werden.

Bei winterlichen Bedingungen (so u.a. in der letzten Woche) ist die Befahrung der K 15  zwischen Altenbüren – Olsberg ist nicht nur schwierig, sondern es hat auch in den letzten Jahren dort mehrfach Straßensperrungen (u.a. durch umgestürzte Bäume) gegeben. Das gleiche gilt für die Fortführung der B7 Altenbüren- Antfeld, denn hier blockieren oft LKWs die Strecke im Winter. Unter diesen Umständen lassen sich die oben angeführten Zeiten der Erreichbarkeit im Notfall natürlich schwer erreichen.

Eine Entscheidung wird voraussichtlich im Juni im Kreistag erfolgen.