Sachverhalt aus der Vorlage 021/2021:
In den Verwaltungsvorlagen 1. Erg. 108/2019 und 019/2020 wurde ausführlich die aktuelle Raumsituation der Grundschule Bigge beschrieben und analysiert. Insbesondere vor dem Hintergrund eines möglichen Verkaufs der Bildungswerkstatt an die Elisabeth-Klinik stellte sich die
Frage, wo künftig das Betreuungsangebot „8-13 Uhr“ untergebracht werden soll. Darüber hinaus hat auch die Offene Ganztagsschule größere Räumlichkeiten gefordert, da der Bedarf in den letzten Jahren stetig gestiegen ist.
Der Rat der Stadt Olsberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 einem Verkauf der Bildungswerkstatt an die Elisabeth-Klinik grundsätzlich zugestimmt. Eine abschließende Entscheidung über den Verkauf soll der Rat in seiner Sitzung am 18.03.2021 treffen.
In der Verwaltungsvorlage 092/2020 und der 1. Ergänzung hierzu wurde beschrieben, dass für die Grundschule Bigge ein pädagogisches Raumkonzept erstellt werden soll. Hierzu wurde das Entwicklungs- und Beratungsbüro „Schulhorizonte eingeschaltet, um den Prozess aus pädagogischer und architektonischer Sicht zu begleiten. In der Sitzung des Ausschusses Bildung, Sport, Freizeit am 10.12.2020 hat Herr Patt vom Beratungsbüro ausführlich und anschaulich das mit der Schulgemeinschaft erarbeitete pädagogische Schulkonzept erläutert.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage 2. Erg. 092/2020 hat der Rat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Verwaltung beauftragt, mit einem modernen Schulbau erfahrenes Architekturbüro eine erste bautechnische Bestandsanalyse sowie eine Realisierungsstudie mit Varianten
und Kostenschätzungen durchzuführen. Das räumliche Konzept soll eine Bauzeitenplanung enthalten inklusive Darstellung, wie während der Bauphase für die Offene Ganztagsschule ein ordnungsgemäßer Betreuungs- und Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Ebenso ist der Aspekt
der Sicherstellung der Verkehrssicherheit darzustellen.
Dementsprechend wurde im Januar 2021 mit einem renommierten Architekturbüro Kontakt aufgenommen, erste Gespräche geführt und die Grundschule in Augenschein genommen. Aufgrund der gestiegenen Auftragslage hat das Büro jedoch am 17.02.2021 mitgeteilt, dass ein Angebot
für die Machbarkeitsstudie nicht unterbreitet werden kann. Zwischenzeitlich wurde mit einem weiteren Architekturbüro Kontakt aufgenommen und erste Gespräche geführt.
Ebenso wurden dem Ratsbeschluss vom 17.12.2020 folgend weitere Verhandlungen zum Verkauf der Bildungswerkstatt mit der Geschäftsführung der Elisabeth-Klinik gGmbH geführt. Die weitere Beratung dazu soll in der Sitzung am 18.03.2021 erfolgen.
Daher ist es notwendig, dass für die Zeit zwischen dem Abriss der Bildungswerkstatt (vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates zum Verkauf) und der Umsetzung des pädagogischen Raumkonzeptes eine Lösung für die Betreuungsgruppe „8-13 Uhr“ gefunden wird.
Am 25.02.2021 fand daher ein Gespräch mit der Schulleiterin und deren Vertreterin statt. Ihnen wurde dargelegt, dass bei einem positiven Votum des Rates zum Verkauf der Bildungswerkstatt, die Elisabeth-Klinik im Sommer 2021 das Gebäude abreißen möchte.
BM Fischer berichtete von einem Gespräch mit einem Geschäftsführer der Josefsgesellschaft, in dem der Stadt Olsberg angeboten wurde, die ehemaligen Räume des Kindergarten Sonnenschein
für schulische Zwecke anzumieten. Diese Räume befinden sich nur wenige Meter vom Schulgrundstück entfernt und liegen in einer verkehrsberuhigten Zone. Ob sie für die Betreuungszwecke geeignet sind, wovon ausgegangen wird, soll in einem Ortstermin am 02.03.2021 festgestellt werden. Über die Dauer der möglichen Anmietung und der Mietkonditionen wurde noch nicht gesprochen.
Aus Sicht der Schulleitung wäre dies nach dem Abriss der Bildungswerkstatt eine optimale Lösung, zumal sich in den Räumen auch ein kleiner Turnraum befinden soll, den die Betreuung /
Schule zusätzlich nutzen könnte. Außerdem wäre es auch möglich, dort im Nachmittagsbereich Kinder aus der Offenen Ganztagsschule zu betreuen.
BM Fischer machte jedoch auch deutlich, dass eine weitere Alternative gesucht werden müsse, falls es zu keinem Mietverhältnis kommen sollte.
Schon in einer vorherigen Stellungnahme hatte die Schulleitung mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht nur zwei Räume im 1. OG der Schule in Frage kommen könnten. Hierbei handelt es sich um einen Sprachförderraum und den Raum für das gemeinsame Lernen. Durch intelligente Möblierungskonzepte könnten die Räume dann sowohl von der Schule als auch von der Betreuung genutzt werden. Vorteilhaft wäre weiterhin, dass ein Raum für Spiele und zum Toben zur Verfügung stehen würde, der benachbarte Raum könnte für die Hausaufgabenbetreuung genutzt werden.
Es wurde sich darauf verständigt, dass die Verwaltung noch vor der Sitzung des Fachausschusses Kontakt mit dem Förderverein (Träger der Betreuungsmaßnahme) aufnimmt und die zwei Möglichkeiten erläutert. Mit dieser Vorgehensweise war die Schulleitung einverstanden.
Neben der Betreuungsgruppe nutzt die Bildungswerkstatt derzeit auch noch der Heimatbund für das Heimatarchiv und die Musikschule des Hochsauerlandkreises. Weiterhin ist eine Mietwohnung von einer größeren Familie bewohnt.
Mit dem Heimatbund wurde vereinbart, dass im Falle eines Verkaufs das Heimatarchiv in die Werkräume der ehemaligen Realschule umzieht. Dies hätte u. a. den Vorteil, dass die Räume barrierefrei zugänglich und nicht wie in der Bildungswerkstatt über ein Treppenhaus erreichbar
sind. Die Sekundarschule nutzt diese Werkräume nicht mehr und der Heimatbund ist mit dem Umzug einverstanden.
Die Musikschule des Hochsauerlandkreises wird ebenfalls in Räume der Sekundarschule umziehen. Derzeit sind Klassenräume an das benachbarte Berufskolleg vermietet (2. OG des Gebäudeteils B / ehem. Realschule). Mit dem Hochsauerlandkreis wurde vereinbart, dass diese Räume gemeinschaftlich genutzt werden sollen.
Für die Mieter aus der Bildungswerkstatt wird derzeit nach einer anderen geeigneten Wohnung gesucht.