E-Government-Strategie – Ausschüttung Abwasserwerk – Rettungsdienstbedarfsplan

  1. Statement E-Government-Strategie – Vorlage 026/2021

von Simon Sabinarz

Wie die Vorlage sehr ausführlich zeigt, befinden wir uns mit der E-Government-Strategie auf einen kontinuierlichen, guten Weg und müssen diesen auch in Zukunft weiter aktiv fortführen. Daher möchte ich nur ein paar kleine Anmerkungen zur Vorlage machen, da diese an sich einen umfassenden Sachstandsbericht darstellt.
Gerade die Digitalisierung der Dienste des Bürgerservice schafft einen deutlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, zumal man dadurch vieles bequem von zu Hause erledigen kann und so gerade Berufstätige eine zusätzliche Entlastung bekommen. Daher sollte in Punkt ein besonders stimmiges und einfach nutzbares System für die Bürgerinnen und
Bürger entstehen und auch der Punkt eines landesweit einheitlichen Systems ist hier zu begrüßen. Trotzdem dürfen dabei keine Personen benachteiligt werden, daher ist immer auch ein Augenmerk auf die analoge Bereitstellung der Dienste zu werfen.
Ebenso ist die Bereitstellung der Dienste über eine Bürger-Service-App eine gute Idee, wobei man hier vielleicht noch ein wenig größer denken sollte und sich zum Beispiel das Projekt „Digitale Dörfer“ vom Fraunhofer Institut anschauen sollte, welches der Kreis Lippe bereits einsetzt. Hier wurde ein Ökosystem aus Apps und Anwendungen rund um die Stadt geschaffen, vom Mitfahrdienst, über ein einfaches Bestellsystem für lokale Geschäfte, bis hin
zur Kommunikationslösung zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung. Auch der Sachstand zu anderen Punkten der Vorlage, wie die Überarbeitung der Homepage der Stadt und die fortschreitende Digitalisierung im Rathaus nehmen wir zur Kenntnis. Hier zeigt gerade die digitale Ratsarbeit, dass es auch ohne Papier geht und wir so alle einen
kleinen Beitrag zum Klimaschutz beitragen.
Der flächendeckende Breitbandausbau und die Bereitstellung eines freien WLAN-Netzes finden unsere breite Zustimmung und wir können die Dörfer im Bestreben des Aufbaus der Freifunk-Netze nur weiter in diesem Punkt unterstützen.
Eines sollte bei der Umsetzung der E-Government-Strategie allerdings nicht außer Acht gelassen werden und das ist die Abhängigkeit von einem Anbieter. Hier ist darauf zu achten, diese nicht zu groß werden zu lassen, um nicht am Ende des Tages vor ungeahnt wachsenden Kosten zu stehen und keine Alternative mehr zu haben. Gerade im Bereich der Office-Lösungen kann dies schnell zum Problem werden und, daher bitten wir die
Verwaltung bei der Auswahl entsprechender Lösungen die Möglichkeit der Verwendung von offener Software zu prüfen.
Ansonsten nehmen wir den Sachstand zur Kenntnis und tragen den Beschlussvorschlag mit.

2. Statement zur Ausschüttung aus dem Abwasserwerk, Vorlage 025/2021

von Sabine Menke

Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein Westfalen führt insbesondere die überörtlichen Prüfungen der Kommunen durch. In ihren Berichten zur durchgeführten Prüfung der Stadt Olsberg aus 2007 sowie auch in dem aus 2018 weist die GPA uns darauf hin, dass eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals im Bereich des Abwasserwerkes vorzunehmen sei. Nach Auffassung der GPA wird ein kalkulatorischer Zinssatz von bis zu 7 % als rechtlich für zulässig gehalten.

Im Jahr 2017 wurde dann erstmalig eine Ausschüttung von 150.000,00 Euro aus dem Eigenbetrieb des Abwasserwerkes an den Stadthaushalt ausgezahlt.

Im September 2018 hat der Rat dann einen grundsätzlichen Ausschüttungsbeschluss getroffen. Die Fraktionen einigten sich auf eine jährliche Ausschüttung von 300.000,00 Euro für die nächsten vier Jahre. Das entspricht einer Verzinsung von 2 %.

Weit weg also von den eingangs genannten 7 % und auch weit weg vom aktuell von der GPA genannten kalkulatorischen Höchstzinssatz für 2021 von 5,92%.

Wie in der Vorlage nochmal zusammengefasst, ist dieser Beschluss in jedem Jahr neu zu fassen und die Höhe ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Abwasserwerkes.  

Voraussetzung für uns war und ist immer, dass wir durch diese Ausschüttung für die Bürger keine Gebührenerhöhung herbeiführen. Weitere Kriterien sind per Gesetz vorgegeben, so darf das Eigenkapital nicht unter 30 % der Bilanzsumme fallen und alle Instandsetzungen und Investitionen des Abwasserwerkes müssen weiterhin finanziert und durchgeführt werden können.

Aber, meine Damen und Herren, warum können wir als CDU-Fraktion diese Ausschüttung mittragen ?

Der Vorteil dieser Ausschüttung ist, dass jeder Euro der Ausschüttung im Stadthaushalt verbleibt.

Wir hier in Olsberg leisten uns noch viele freiwilligen Aufgaben, wie z.B. eine Bücherei, wir unterstützen die Ehrenämtler und vieles mehr. Das alles muss auch finanziert werden. Kein Euro dieses Ausschüttungsbetrages fließt in einen sogenannten Umlagehaushalt, wie den Kreishaushalt, sondern bleibt bei uns Bürgern in Olsberg.

Vom Bürger – zum Bürger.

3. Ergänzung zu unserem Bericht zur

3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes im HSK

von Hiltrud Schmidt

Wie in der Vorlage ausgeführt, muss der Hochsauerlandkreis die angehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen eines gesetzlichen Beteiligungsverfahrens bei der 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes im HSK, nicht beteiligen. Trotzdem hat Hochsauerlandkreis den Städten und Gemeinden die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt.

Der Gesundheit- und Sozialausschuss hat am 18.02.2021 zu diesem Thema getagt. Hier wurden die grundsätzlichen Weichen für das gesetzliche Beteiligungsverfahren sowie die Vorbereitung für die Beschlussfassung diskutiert. Eine Entscheidung zur 3. Fortschreibung des Bedarfsplans fällt der Kreistag im Juni.

Bürgermeister Fischer hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und beim Kreis nachhaltig eingewirkt. Gemeinsam haben wir dafür gesorgt, dass in dieser Sitzung die CDU-Kreistagsfraktion ein Statement von unserer CDU Kreistagsabgeordneten Hiltrud Schmidt eingebracht und auch Berücksichtigung gefunden hat. Durch das Einwirken der Akteure wurde der Vorschlag von der Verwaltung wie folgt verändert:

  • In Zukunft wird die Analyse des Gutachters hinsichtlich der Standortfrage bei einer Verlagerung der Rettungswache Olsberg mit aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt der Rettungswachenstandort unverändert.
  • Notarzt und NEF sind gegenwärtig am Krankenhaus Olsberg-Bigge stationiert.  Ähnlich der Überdeckung mit dem notärztlichen Versorgungsbereich des Stadtgebietes Brilon, wird trotz gutachterlicher Ausführung am Notarztstandort Olsberg festgehalten.

Dieser Vorschlag kommt uns natürlich voll umfassend in Olsberg entgegen. Aber, letztendlich wird der Rettungsdienstbedarfsplan mit den Krankenkassen ausgehandelt und wir müssen abwarten, wie diese hierzu entscheiden werden.