Politik verständlich erklärt !

Hier mal wieder unsere Audiodatei, einfach zuhören:

https://www.cdu-olsberg.de/assets/Aufnahme-34.wav

Was sind eigentlich Regionalplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ?

In vielen Sitzungen des Bauausschusses werden immer wieder Planänderungen beschlossen und neue Pläne aufgestellt, aber wozu ist das eigentlich notwendig ?

Fangen wir oben an:

Als erster legt der Bund einen Raumordnungsplan vor. Hier geht es darum, eine nachhaltige Raumentwicklung herzustellen, wirtschaftliches und ökologisches in Einklang zu bringen und gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.

Auf Länderebene regelt jedes Land seinen Raum dann wiederum über die Landesplanung. Die Teilräume der einzelnen Länder regelt dann wieder der Regionalplanung. Jetzt kommt die Kommune ins Spiel mit dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Wenn das alles geregelt ist liebe Bürgerinnen und Bürger, können Sie Ihr Bauvorhaben starten.

Diese ganzen Planungen machen eine vielfältige fachliche Abstimmung aller Beteiligten notwendig, übrigens wird hier auch immer die Öffentlichkeit mit einbezogen und nicht nur die vielen Behörden.

Wir als Kommune sind an die Ziele dieser ganzen Pläne gebunden. Gesetzliche Grundlage für das alles ist das Baugesetzbuch.

Und wozu brauchen wir dann einen Flächennutzungsplan ?

Er legt im Bereich der Kommune, also bei uns für die Stadt Olsberg und seine Dörfer, die städtebauliche Ordnung und Entwicklung sowie die Bodennutzung fest.  

Und was regelt dann noch ein Bebauungsplan ?

Er regelt für einzelne Teile des Gemeindegebietes die verbindliche Bauleitplanung, also wie hoch darf ich bauen, wo liegt die überbaubare Fläche und für welche Nutzung kann ich an dieser Stelle bauen. Handelt es sich also um ein Wohngebiet, ein Gewerbegebiet oder geht beides zusammen, dann haben wir ein Mischgebiet.

Natürlich gibt es neben dem Baugesetzbuch noch ein Regelwerk, in dem diese Nutzungen aufgeführt sind, die sogenannte Baunutzungsverordnung. Darf ich nur ein Wohngebäude errichten oder auch einen Nutzgarten, welche Läden oder Handwerksbetriebe können gebaut werden, darf ich kirchliche, kulturelle oder sportliche Anlagen bauen ? So legt ein Bebauungsplan für jedes Gebiet seine Nutzung fest.

Und wie läuft das alles ab ?

Es geht zunächst ins Aufstellungsverfahren, wo Sie alle, liebe Olsberger, sich beteiligen können. Sagen Sie uns Ihre Bedenken und Anregungen. Das alles wird ausgewertet und es gibt einen Offenlegungsbeschluss. Dann sind sie nochmal gefragt. Neben den Bürgern sind noch ganz viele Institutionen an so einem Regelwerk beteiligt, diese nennen sich „Träger öffentlichen Belange“. Das sind beispielsweise das Amt für Denkmalpflege, Wasserbehörden, Landwirtschaftskammern und viele mehr.

Wenn dann alle Stellungnahmen eingearbeitet und abgewogen sind, kann über diesen Plan entschieden werden. Das macht der Stadtrat oder der zuständige Ausschuss, in diesem Fall der Ausschuss Planen und Bauen. Dann gibt es noch eine Bekanntmachung und eine Genehmigung und dann kann es losgehen mit dem Bauen.

So, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir hoffen, wir konnten Ihnen mal wieder einen weiteren Einblick in unsere Arbeit geben.

Machen Sie es gut und bleiben Sie gesund.

Ihre CDU-Fraktion

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