Der Ausschuss Planen und Bauen hat die Förderung von Denkmälern in der Stadt Olsberg am Donnerstag auf den Weg gebracht.

Ende 2020 hat die Stadt Olsberg erstmalig Fördermittel im Pauschalförderprogramm 2021 des Landes NRW zur Unterstützung der Unterhaltung von Denkmälern im Stadtgebiet beantragt. Der Zuwendungsbescheid mit einer Gesamtsumme von 100.000,- € ist am 4. Juni 2021 zugestellt worden. Die Förderung beträgt 80 % und damit der Eigenanteil der Stadt 20 %. Die entsprechende Summe wurde im Haushalt 2021 eingeplant.

Sie haben ein Denkmal ? Dann sollten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihren Förderantrag bis zum 01. September mit Bezug auf die jeweils beantragte Denkmalrechtliche Erlaubnis, stellen. Bei der Antragsstellung ist zunächst ein Angebot oder eine Kostenaufstellung zu den geplanten Maßnahmen beizulegen. Bei jeder beantragten Maßnahme ist seitens der Unteren Denkmalbehörde zunächst ein Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) herzustellen. Auf Basis dieses Benehmens erfolgt die Zustimmung oder Ablehnung des jeweiligen Vorhabens.

Nach der Richtlinie darf mit der Maßnahme nicht vor der Förderzusage durch die Stadt Olsberg begonnen werden. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt zunächst unter Vorbehalt und ohne Nennung der Förderhöhe in Verbindung mit der Denkmalrechtlichen Erlaubnis zum jeweiligen Vorhaben. Die genaue Fördermittelhöhe richtet sich nach den insgesamt in der Stadt Olsberg im Jahr 2021 zu fördernden Maßnahmen und den vorhandenen Mitteln.

Nach Prüfung aller Anträge und Feststellung der förderfähigen Kosten erfolgt eine abschließende Mittelzuteilung. Die Förderung des jeweiligen Denkmals beträgt nach Richtlinie des Ministerium maximal 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 10.000,- €. Soweit ausreichend Mittel vorhanden sind, erfolgt die maximale Zuteilung. Sollten weniger Mittel vorhanden sein, erfolgt soweit möglich eine prozentual gleiche Aufteilung der Mittel auf die Projekte auf Basis der vorliegenden förderfähigen Kosten.

Die förderfähigen Maßnahmen sind laut Förderprogramm komplett bis zum 31.12.2021 abzuschließen. Auf Antrag der Stadt kann die Frist von der Bezirksregierung verlängert werden. Unter der Voraussetzung, dass die Genehmigung erteilt wird, muss mit der jeweiligen förderfähigen Maßnahme in 2021 „nur“ begonnen. Die Maßnahme ist dann bis zum 31.05.2022 abzuschließen. Das beinhaltet auch die Einreichung aller Unterlagen und Nachweise bei der Unteren Denkmalbehörde.

Die Förderrichtlinie einschließlich der Nebenbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Olsberg bereitgestellt. Informationen auch bei Björn Kaulrautz unter 02962 982245.