Gestern haben wir im Ausschuss Planen und Bauen über die Stellungnahmen aus der freiwilligen, frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde nicht gefasst.

Warum:

Der Parkplatz, der hier in der Schulstraße geschaffen werden soll, kann nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht nur gesondert betrachtet werden.

Vielmehr gehört er, wie auch schon von den Bürgern im Erörterungstermin zurecht angemerkt, in den Gesamtkontext Josefsheim – Krankenhaus – Schule und damit ganz klar in die Rahmenplanung zur Dorfentwicklung in Bigge.

Für uns ergeben sich daraus noch einige offene Fragen:

Finden sich nicht doch andere kurze und verkehrsarme Wege zu Parkplätzen rund um die Klinik ?

Wurde die Schulstraße nicht zur Einbahnstraße umgewidmet, um den Bereich rund um die Grundschule sicherer zu machen ?

Ein Gutachten spricht von rund 110 Fahrzeugen die pro Stunde die Schulstraße durchfahren. Weitere würden vermutlich dazu kommen. Können die genannten Zu- und Abfahrten durch den Schichtbetrieb in der Klinik tatsächlich zeitgenau abgebildet werden oder wird sich zukünftig die Praxis ganz anders darstellen ?

Ist der Schulweg für unsere Kinder dann tatsächlich immer noch sicher ?

Die Schulplanung für den Standort Bigge ist weder zeitlich, finanziell noch räumlich abgeschlossen. Die Mitteilung der E-Klinik, das der Anbau des OP-Traktes zunächst nicht weiterverfolgt wird, stellt uns hier vor weitere Fragen und wirft uns im Verfahren wieder zurück auf den Diskussionsstand zur Mitte des Jahres 2020.

Wo stellen wir die fehlenden 260 qm dar, die im Anbau vorgesehen waren ?

Fragen über Fragen, die aufzeigen, dass wir für Bigge ein strategisches Gesamtkonzept und keinen weiteren Flickenteppich brauchen.

Wir haben als CDU-Fraktion daher folgenden Antrag gestellt, der auch so einstimmig beschlossen wurde.

Das Planverfahren wird zunächst nicht weitergeführt. Es sind weitere Gespräche hinsichtlich anderer Optionen aufzunehmen. Die Josefsgesellschaft sollte ein Parkraumkonzept vorlegen. Das Verfahren sollte frühestens wieder aufgenommen werden, wenn klar ist, das die Planungen hinsichtlich des Anbaus an die Klinik weiterverfolgt werden.