Unsere Beweggründe zum Beschluss von Thomas Allesch zusammengefasst:

In den letzten Jahren lagen bereits die Ausschüttungen über dem erzielten Jahresüberschuss des Abwasserwerkes. Der Jahresabschluss zeigt für das Jahr 2021 noch einmal ein deutlich zurückgegangenes Ergebnis. Die Prognose für 2022 ist ebenfalls weiter rückläufig. Aufgrund von weiteren Kostensteigerungen insbesondere durch gestiegene Energie und Materialkosten ist das Ergebnis für 2022 noch recht unsicher. Bei der geplanten Ausschüttung von 300 T€ wäre der Gewinnvortrag im Jahre 2023 vollständig aufbraucht

Das Jahresergebnis der Stadt Olsberg wird, wie der Kämmerer der Stadt Olsberg Stefan Kotthoff in der Ratssitzung ausführt hat, für das Jahr 2022 ein sehr positives Ergebnis ausweisen. Die Bürger haben 2021/2022 bereits mit sehr stark steigenden Energie- und -Lebenshaltungskosten zu kämpfen. In den letzten acht Jahren gab es keine Gebührenerhöhung. Zukünftig wird das sicher nicht zu vermeiden sein.  

Daher kann es für uns nur eine deutliche Reduzierung der Ausschüttung geben. Der Gewinnvortrag muss für die anstehenden Investitionen und als Puffer für eine moderate Anpassung der Gebühren in ausreichendem Maß vorgehalten werden.

Der Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich wie folgt angenommen.

Der Rat der Stadt Olsberg beschließt im Jahr 2022 eine Ausschüttung von 150 T€ aus dem Gewinn des Abwasserwerkes. Die Zahlung soll am 30.11.2022 erfolgen.

Aufgrund der Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung des Abwasserwerkes für das Jahr 2023 sollte daher der Ausschüttungsbetrag mit ca. 100 T€ bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans und des Haushaltsplans berücksichtigt werden.

Weiterhin halten wir an unserer Aussage fest, dass eine Ausschüttung nur beschlossen wird, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebes dies auch erlaubt.

Insofern ist jährlich neu ein Beschluss dahingehend zu fassen, ob und in welcher Höhe ausgeschüttet wird. 

Dem Vorschlag, für die Folgejahre nur noch eine Ausschüttung in Höhe von max. 70 % des letzten Jahresüberschusses zu tätigen können wir uns grundsätzlich anschließen.

Mit diesem Beschluss kommen wir einerseits der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes und der Gemeindeordnung nach und Erfüllen unsere gesetzliche Verpflichtung zur Verzinsung des von allen Bürgern eingebrachten Eigenkapitals. Auf der anderen Seite halten wir den Gewinnvortrag auf einem Maß, was uns auch noch zukünftige Entnahmen ermöglichen wird und das Abwasserwerk handlungsfähig hält.