Teilflächennutzungplan Windenergie ruht weiter
Die rechtlichen Voraussetzungen und der Umgang mit dem neuen Gesetz „Wind-an-Land-Gesetz“ sind im Fluss. Was wir jetzt brauchen ist eine starke Offensive von allen Städten und Gemeinden im Hochsauerlandkreis. Jetzt gilt es Kräfte zu bündeln und mit einer starken Stimme unsere Vorstellungen in die Regionalplanung einzubringen. Nach ausführlichen Diskussionen und Abwägung der Fakten, wird der Teiflächennutzungsplan Windenergie zunächst weiter ruhend gestellt.
Lesen Sie unsere Beweggründe. Ein Kommentar der Fraktionsvorsitzenden Sabine Menke.
Bei den ganzen Diskussionen einte Befürworter und Gegner der Windkraft immer eine Aussage: Keiner ist grundsätzlich gegen Windkraft. Allen ging es immer nur darum, hier eine Balance und ein verträgliches Maß zwischen Energieversorgung und dem Schutz für Mensch und Natur herzustellen.
Wir sind diesen – schon langen Weg – mit den Bürgerinnen und Bürgern immer gemeinsam gegangen. Es ging um Rechtssicherheit und Augenmaß. Alle Interessen galt es stets abzuwägen.
Mit diesem Bundesgesetz werden jetzt über eine Flächenvorgabe Fakten geschaffen. Wenn wir uns die Potentialstudie des LANUV anschauen, ist unsere Region dunkelrot. Neben den 137 errichteten Anlagen könnten weitere 339 Windräder gebaut werden. Landschaft geht unter den vielen Windrädern unter. Das Sauerland bekommt ein völlig neues Gesicht. Klar auf den Bergen weht nun mal der Wind deutlich intensiver als in der Stadt. Dass wir hier die größte Last tragen sollen, meine Damen und Herren, kann und darf nicht sein !
Die Fragen, die wir uns heute zu stellen haben: Verhindern wir in der Zeit von heute bis zur Rechtskraft des Regionalplanes tatsächlich mit der Weiterverfolgung unseres Teilflächennutzungsplanes Windenergie einen massiven Ausbau der Windkraft auf unserem Stadtgebiet ?
Hier muss vorangestellt vielleicht nochmal klargestellt werden: Das Verfahren ist kein unzulässiger Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen. Diese besteht nur innerhalb der Gesetze.
Alle drei Flächen, die sich zur Zeit im laufenden Genehmigungsverfahren befinden, liegen außerhalb der Suchräume der Verfahrensflächen des ruhenden Teilflächennutzungsplans. Wir haben hier keine Ausschlusswirkung.
Die Wirkung des alten FNP mit ausgewiesenen Konzentrationszonenplanungen endet spätestens 2027.
Tritt der Regionalplan früher in Kraft erlischt die Ausschlusswirkung der kommunalen Pläne auch schon früher !!
Ist bis zum Stichtag das Ziel des Ausbaus nicht erreicht, wird das gesamte Gebiet für die Windkraft freigegeben.
Ein Flächennutzungsplanverfahren müsste bis 01.03.2024 abgeschlossen sein. Selbst wenn wir das schaffen, endet die Wirkung dieses Planes mit Inkrafttreten des Regionalplanes, spätestens Ende 2027.
Wir werden keine Zurückstellung eines Antrages mit einer Weiterführung der Planung erreichen können. Das hat Fachbereichsleiter Hubertus Schulte in der Ratssitzung noch einmal deutlich gemacht. Die Planung muss realistisch bis zum März 2024 abgeschlossen sein. Das kann nicht gelingen. Artenschutzgutachten sind zu überprüfen und Tabukriterien sind der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Eine erneute Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen wäre durchzuführen.
Aber geht es jetzt vielmehr darum in die Zukunft zu schauen und gemeinsam mit den anderen Städten des Kreises – wie vom Bürgermeister schon erwähnt – unsere Interessen zu bündeln und Konzepte zu erstellen. Einfluss können wir nur über fundierte Stellungnahmen zum Regionalplanentwurf nehmen. Gemeinsam Standorte an die Regionalplanung zu tragen, die die schon eben erwähnte Balance herstellen. Eine Lösung, die zukunftsfähig zum Energiemix beiträgt, die aber nicht zur Verspargelung unserer Landschaft führt und unsere Dörfer nicht umzingelt. Eine Lösung, mit der wir alle in Zukunft leben können ? Und eine Lösung, die eine Weiterentwicklung des Themas Windkraft ermöglicht.