Europaweite Ausschreibung
Die EU-Richtlinie als neuer Bremsklotz für den Bau – so titelte die Westfalenpost.
Warum geht es ?
Ab einer Wertgrenze von 215.000,00 Euro für Planungsleistungen besteht die Pflicht, EU-weit auszuschreiben.
Bisher können die Kommunen ihre Bauprojekte in einzelnen Gewerken ausschreiben. Nach der EU-Richtlinie soll das zukünftig nicht mehr möglich sein.
Kommt es nun zu einer Bündelung der Gewerke, ist bei rund 20 % Planungsanteil an den Gesamtkosten, diese Grenze schnell erreicht.
Und wie sieht nun so eine europaweite Ausschreibung aus ?
In Olsberg werden wir das Feuerwehrhaus für den Löschzug Bigge-Olsberg neu bauen. Durch die Unfallverhütungsvorschriften wird der Neubau der Häuser in Elleringhausen und Bruchhausen notwendig, entsprechende Beschlüsse sind gefasst.
Bisher ist eine europaweite Ausschreibung aufgrund der Wertgrenze nur für den Löschzug notwendig. Zukünftig könnte das auch unsere anderen Vorhaben treffen.
Dieses Ausschreibungsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte:
- Teilnahmewettbewerb
Grundlage ist § 17 der Vergabeverordnung. Es gibt einen Wettbewerb unter den Teilnehmern. Die Bekanntmachung des Projektes findet im EU-Amtsblatt statt. Zeitgleich wird das Projekt auf der TED-Datenbank (tenders electronic daily) veröffentlicht. Übrigens kann sich das jeder Bürger ansehen, diese Plattform ist frei zugänglich.
Nach Ende der Bewerbungsfrist trifft man eine erste Auswahl unter den Bietern, nicht berücksichtigte Bieter bekommen eine Absage.
Bis hierhin gab es nur eine grobe Beschreibung des Projektes hinsichtlich Bauherr, Projektname, Lage des Grundstücks und einige Eckdaten.
2. Verhandlungsverfahren
Die verbleibenden Teilnehmer im Wettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Angebote werden dann bewertet. Ist der Teilnehmer in der Lage dieses Projekt auszuführen, gibt es Referenzobjekte usw.
Dann kommt es zu Verhandlungen mit dem Bietern. Diese stellen sich vor, nennen weitere Beteiligte am Projekt, Ausschreibungsunterlagen werden ausgetauscht.
Keinem Teilnehmer ist zu diesem Zeitpunkt bekannt, ob noch weitere Bieter im Verfahren sind.
3. Versand Final Call (TED)
Die Bieter sind aufgefordert, ein letztgültiges Angebot abzugeben. Dieses durchläuft dann wieder eine Bewertungsmatrix.
4. Beschlussfassung
Ein entsprechender Vergabevorschlag wird den kommunalen Entscheidungsträgern vorgestellt. Nach der Beschlussfassung erhalten die übrigen Bieter eine Absage und ein Bieter die entsprechende Zusage.
Aufgrund der komplexen Thematik und des Risikos von Klagen bedarf es bei der Durchführung des Verfahrens der Hilfe bei den Kommunen von entsprechenden Projektbüros sowie der juristischen Begleitung durch Fachanwälte im Vergaberecht !
Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir Architekten und Fachplaner beauftragt, jetzt fehlt noch der Projektmanager. Über diese Auftragsvergabe entscheiden wir in der Sitzung am 18.04.2023. Bis so ein Bauvorhaben mal Richtfest feiern kann, dauert es halt seine Zeit !
Fazit:
Jedem dürfte klar sein, das das nicht nur in der Verwaltung erheblichen Personalaufwand bindet. Auch der Arbeitsaufwand bei Planungsbüros und Ingenieuren ist wesentlich aufwendiger. Und das vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Vom zeitlichen Aspekt mal ganz abgesehen.
Bürokratieabbau geht anders !