Kommunen haben keine Planungshoheit beim Ausbau von Windenergieanlagen
Stellungnahme unseres Stadtverbandsvorsitzenden Uwe Lingenauber zum Leserbrief von Ferdi Wiegelmann in der Westfalenpost vom 22. März 2024:
Es ist schon erstaunlich, wie Herr Ferdinand Wiegelmann die Tatsachen verdreht.
Richtig ist, dass die Planungshoheit verschoben wurde. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat die Bundesregierung (SPD, Grüne und FDP) ein neues Regelungsregime für den erforderlichen Windenergieausbau geschaffen. Nordrhein-Westfalen wird danach verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu sichern. Die Umsetzung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung. Die Planungshoheit der Städte und Gemeinden wurde durch das Gesetz unterbunden. Zusätzlich können die Kommunen den Windenergieausbau nur noch durch das Instrument der Positivplanung steuern, d. h. zusätzliche Flächen über die Regionalratsplanungen hinaus, für die Windkraft aufzuzeigen.
Nein, nicht die CDU, sondern die Ampelregierung unter der Führung der SPD hat dieses angeordnet.
Jetzt zu den Windpark-Plänen der Firma BayWa r. e. Wind am Heidkopf in Assinghausen, wo vier Windräder mit einer Gesamthöhe von 198 Metern entstehen sollen.
Die CDU in Olsberg hat hierzu ihr Einvernehmen in mehreren Sitzungen nicht erteilt. In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat das OVG Münster das Einvernehmen der Stadt Olsberg ersetzt. Das OVG Münster sieht durch die geplanten Windenergieanlagen auf dem Heidkopf keine erheblichen Auswirkungen auf die Denkmallandschaft, auch auf das Boden- und Kulturdenkmal „Bruchhauser Steine“. Unter anderem wurde ein holzverarbeitender Betrieb als Vorbelastung berücksichtigt.
Nach dem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg setzt der Hochsauerlandkreis derzeit das Genehmigungsverfahren für die vier Windräder fort. Diese Entwicklung ist durch die SPD auf Bundesebene beschlossen worden und die Landesregierung, Bezirksregierung, Kreistag und Kommunen haben das nur noch um zusetzten.